Zuschuss neu festgelegt
Der Ortenaukreis hat den Kostenzuschuss für die
Betreuung von Kindern unter drei Jahren bei Tageseltern neu festgelegt. Die Höhe des Zuschusses für die
Tagespflege richtet sich nun nach der täglichen Betreuungszeit des Kindes: monatlich 55 Euro, wenn das Kind
täglich bis zu fünf Stunden betreut wird. Bei einer Betreuungszeit von fünf bis sieben Stunden erhöht sich der
Zuschuss auf monatlich 92 Euro und bei einer täglichen Betreuung von über sieben Stunden gibt es monatlich
129 Euro - unter der Voraussetzung, dass die Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter mindestens fünf
Stunden wöchentlich umfasst. Auch diese Regelung stärkt die Tagespflege.
Das Land Baden-Württemberg bezuschusst seit 2009 Betreuungskosten für Kinder unter drei Jahren halbjährlich
für die jeweils zurückliegenden Monate. Anträge gibt es beim Jugendamt des Landratsamts Ortenaukreis unter
0781/8051435 oder unter www.ortenaukreis.de (Bürgerservice / Formulare).
Quelle: Offenburger Tageblatt, August 2009