Zuschuss neu festgelegt

Der Ortenaukreis hat den Kostenzuschuss für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren bei Tageseltern neu festgelegt. Die Höhe des Zuschusses für die Tagespflege richtet sich nun nach der täglichen Betreuungszeit des Kindes: monatlich 55 Euro, wenn das Kind täglich bis zu fünf Stunden betreut wird. Bei einer Betreuungszeit von fünf bis sieben Stunden erhöht sich der Zuschuss auf monatlich 92 Euro und bei einer täglichen Betreuung von über sieben Stunden gibt es monatlich 129 Euro - unter der Voraussetzung, dass die Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter mindestens fünf Stunden wöchentlich umfasst. Auch diese Regelung stärkt die Tagespflege.

Das Land Baden-Württemberg bezuschusst seit 2009 Betreuungskosten für Kinder unter drei Jahren halbjährlich für die jeweils zurückliegenden Monate. Anträge gibt es beim Jugendamt des Landratsamts Ortenaukreis unter 0781/8051435 oder unter www.ortenaukreis.de (Bürgerservice / Formulare).


Quelle: Offenburger Tageblatt, August 2009