Beratung
Für die Eltern und die Tagesmütter besteht laut §23 des KJHG ein Rechtsanspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege.
Die Beratung soll sicherstellen, dass
sowohl abgebende Eltern als auch Tagesmütter in allen Fragen der Tagespflege eine breite Informationsbasis bekommen;
der Betreuungsbedarf und die Betreuungsmöglichkeiten geklärt sind;
die Vorstellungen der abgebenden bzw. aufnehmenden Familie klar sind;
eine Entscheidungsbasis für oder gegen Tagespflege gegeben ist.
Zudem soll Beratung in Konfliktsituationen während des Betreuungsverhältnisses zur Klärung von Unstimmigkeiten und Problemen beitragen.
Erstberatung für Eltern:
Im persönlichen Gespräch werden Betreuungsbedarf, Wünsche und Vorstellungen nur Tagesfamilie und auch andere Betreuungsmöglichkeiten besprochen.
Die Beratung umfasst Themen wie
tagespflegespezifische Fragen wie z.B. Betreuungsgeld, Zuschüsse, versicherungsrechtliche Fragen
den Betreuungsvertrag
die Gestaltung der Kontakt- und Eingewöhnungsphase
Erstberatung für Tagesmütter:
Tagesmütter können in einem persönlichen Beratungsgespräch ihre Motivation für die Aufnahme einer Tagespflegetätigkeit klären.
Tagespflegespezifische Themen wie
Vergütung, Versicherung, Renten- und Steuerfragen,
Betreuungskapazitäten (zeitlich, räumlich),
Vorstellungen vom Tageskind,
die professionelle Gestaltung der Kontakt- und Eingewöhnungsphase kommen zur Sprache
Die Beratung erlaubt es dem Verein, sich ein Bild von der Eignung der Tagesmutter zu machen. Die Beratungsgespräche sollen persönliche Kontakte zu den abgebenden Eltern als auch den Tagesmüttern aufbauen helfen und die Vermittlung zueinander passender Familien erleichtern. Zudem findet ein Hausbesuch bei den Tagespflegepersonen statt, um die Wohnungssituation, die Familie und das Umfeld kennen zu lernen.